Welchen Anhänger darf ich ziehen?

 

Grundsätzlich dürfen nur solche Anhänger gezogen werden, bei denen die Gewichtslimits (insbesondere auch die Stützlast; siehe auch Daten im Zulassungsschein) nicht überschritten werden.

  • Leichte (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht), ungebremste Anhänger:
    wenn das Doppelte des tatsächlichen Anhängergewichtes (Eigengewicht und Zuladung) das um das 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt
    Beispiel: Eigengewicht Zugfahrzeug (z. B. 965 kg) + 75 kg = 1.040 kg
    1.040 kg : 2 = 520 kg (=tatsächliches Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers)
  • Auflaufgebremste schwere Anhänger:
    Wenn das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Zuladung) des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges – bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 und N1 (Zusatz “G” im Zulassungsschein bei der Fahrzeugklasse) ist das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes maßgebend – noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt. D.h. unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!

Welche Lenkberechtigung ist beim Ziehen von Anhängern erforderlich?

 

Klasse B:

  • leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht). Da mit einer Lenkberechtigung der Klasse B Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg gelenkt werden dürfen, ergibt sich bei Verwendung eines leichten Anhängers eine höchstzulässige Gesamtmasse des Gespanns von maximal 4.250 kg.
  • schwere, auflaufgebremste Anhänger: die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (also hzGG Zugfahrzeug plus hzGG Anhänger) darf 3.500 kg nicht übersteigen und das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigenwicht plus Beladung) des Anhängers darf weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.

Klasse B mit Code 96 zusätzlich erlaubt:

  • der Lenker muss eine Zusatzausbildung (Theorie und Praxis) im Ausmaß von sieben Unterrichtseinheiten absolvieren, eine Prüfung muss nicht abgelegt werden. Der Code 96 muss im Führerscheindokument eingetragen werden.
  • schwere, auflaufgebremste Anhänger: die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (also hzGG Zugfahrzeug plus hzGG Anhänger) darf 4.250 kg nicht übersteigen und das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigenwicht plus Beladung) des Anhängers darf weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.

Klasse BE:

  • der Anhänger darf maximal ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg haben. Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte der beiden Fahrzeuge darf 7.000 kg nicht übersteigen.
  • Bei auflaufgebremsten Anhängern darf das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.
  • Achtung: mit Führerscheinen der Klasse B+E, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, dürfen weiterhin Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg gezogen werden; bei einem späteren Austausch des Führerscheindokuments wird dies mit einem Code (“79.06”) vermerkt.
  • Darüber hinausgehend ist eine Lenkberechtigung für die Klasse C1E erforderlich. Klassen C, C1 und D: leichte Anhänger (s.o.)
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